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Aktualisierter Hygieneleitfaden – Stand 10.08.2022
Hygieneleitfaden für Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit dem Corona-Virus
Stand: 10.08.2022
1. Allgemeine Hinweise und Corona-Testungen
- Der Unterricht im Schuljahr 2022-23 findet ab dem 10.8.2022 für alle Schüler*innen in Präsenz statt.
- Seit dem 2. April 2022 besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht in Innenräumen des Schulgebäudes. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, weiterhin zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
- Grundsätzlich gilt, dass bei schweren Erkältungssymptomen, selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests, ein Schulbesuch nicht möglich ist.
- Liegen keine Symptome einer COVID-19-Infektion vor oder bestand in letzter Zeit kein enger Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person, gibt es keine Verpflichtung zur Durchführung eines Antigenselbsttests.
- Antigenselbsttests sind grundsätzlich zu Hause auf freiwilliger Basis, anlassbezogen durchzuführen, wenn:
- ein enger Kontakt mit einer infizierten Person bestand. Auch ohne Symptome wird eine Testung zwischen dem 3. und 5. Tag der Infektion der Kontaktperson empfohlen. Bei einem negativen Test ist ein Schulbesuch möglich.
- leichte Erkältungssymptome vorliegen. Ist der Antigenselbsttest negativ, tritt jedoch in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer Test durchgeführt werden, bis Besserung eintritt.
- Jede Schülerin, jeder Schüler bekommt 5 Antigenselbsttests pro Monat für anlassbezogene Testungen zu Hause.
- Testungen in der Schule finden nur in Ausnahmefällen statt, wenn z.B. zu Hause kein Test durchgeführt wurde und im Verlauf des Tages Symptome einer Covid-19-Infektion auftreten.
- Bei Vorliegen von Symptomen einer Covid-19-Infektion ist der Klassenleitung eine formlose Bestätigung vorzulegen, dass zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt wurde und der Test negativ war. Auf eine Testung in der Schule kann dann verzichtet werden, es sei denn, die Symptome verstärken sich.
- Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht die Verpflichtung, einen PCR-Test oder einen Bürgertest anzuschließen. Bis ein negatives Testergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich die getestete Person isolieren und unmittelbare Kontakte zu Dritten vermeiden.
- Im Fall eines positiven Testergebnisses (PCR- oder Bürgertest) informieren die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte unverzüglich die Klassenleitung.
- Bei Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion ist ein Schulbesuch nicht zulässig.
- Bei Verdacht bzw. Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion kann ggf. Distanzunterricht erteilt werden.
- Für SARS-CoV-2 infizierte Personen besteht die Pflicht, sich zu isolieren.
- Grundsätzlich dauert die Isolierung zehn Tage. Die Isolierung kann frühestens durch eine Freitestung nach fünf Tagen vorzeitig beendet werden. Hierfür ist ein negativer Bürgertest verpflichtend.
- Mobile Desinfektionsgeräte stehen auf allen Fluren des Schulgebäudes zur Händedesinfektion beim Betreten des Schulgebäudes und des Klassenraumes bereit.
- Persönliche Hygiene: Händewaschen und Händedesinfektion sind die wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung. Händereinigung und ggf. Händedesinfektion ist daher durchzuführen:
- Nach jedem Toilettengang
- Vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln
- Bei Bedarf
- Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden!
- Niesen und Husten erfolgt ausschließlich in die Armbeuge. Anschließendes Händewaschen wird empfohlen.
- Auf Körperkontakt wie das Händeschütteln ist unbedingt zu verzichten.
- Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Besteck etc. dürfen nicht gemeinsam genutzt werden und sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch vorgesehen.
2. Hygienemaßnahmen in Klassenräumen
- Vor Einlass in die Klassenräume sind die Schülerinnen und Schüler angehalten, eine Händedesinfektion vorzunehmen. Mobile Desinfektionsgeräte stehen auf allen Fluren des Schulgebäudes bereit.
- Beim Gang in und aus dem Klassenraum sowie während des Unterrichts und in den Pausen wird empfohlen, auf einen Abstand von 1,5 Metern zu achten
- Lufthygiene: Die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler achten auf eine regelmäßige Stoßlüftung alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde durch vollständig geöffnete Fenster für mind. 5 Minuten (vgl. dazu Hinweise zum Lüften des Umweltbundesamtes – DSB/Moodle).
- In jedem Klassenraum steht ein mobiles CO2-Messegrät zur Verfügung. Die Schüler*innen und die Lehrkräfte sind angehalten, die Luftqualität zu prüfen und ggf. weitere Stoßlüftungen vorzunehmen.
3. Hygienemaßnahmen während Prüfungssituationen
- Ein Prüfling mit positivem Kontrolltest (PCR-Test oder Bürgertest) ist verpflichtet, nach 5 Tagen Isolierung ein erneutes positives Testergebnis vorzulegen oder ein ärztliches Attest vorzuweisen, um bei den anstehenden Prüfungen entschuldigt zu sein und die Prüfung(en) nachholen zu können.
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